Bienenwinterthur Bezirk Winterthur

Statuten

Die schriftlichen Statuten bilden die gesetzlich verlangte Grundordnung, die jeder Verein vorweisen können muss, damit er rechtsgültig ist.
Statuten regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Vereins.

titelbild statutenFoto: Stefan Lippuner


Die Statuten des Vereins BienenWinterthur (Verein Imkerinnen und Imker Bezirk Winterthur) in der Fassung vom 23. Februar 2024 regeln in 28 Artikeln die Grundlagen des Vereinslebens. 

I. Name und Zweck

Art. 1
Name 

Unter dem Namen „BienenWinterthur“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB

 

Art. 2
Zweck 

Der Verein BienenWinterthur bezweckt den Zusammenschluss und die Unterstützung der Imkerinnen und Imker im Bezirk Winterthur. Diese fördern die Haltung der Honigbiene. Sie engagieren sich bei Massnahmen zum Schutz und der Förderung der Wildbienen. Dies wird erreicht durch

a) Aus- und Weiterbildung
b) Austausch und Vernetzung
c) Gute imkerliche Praxis
d) Erhaltung und Förderung von Biodiversität
e) Öffentlichkeitsarbeit


II. Mitgliedschaft

Art. 3
Mitgliedschaft bei Verbänden

Der Verein BienenWinterthur ist Mitglied von BienenSchweiz sowie des Kantonalverbandes Zürcher Imkervereine. Die Statuten dieser Verbände sind für den Verein und seine Mitglieder verbindlich. Der Verein kann weiteren interessenverwandten Verbänden beitreten.

Art. 4
Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Jung-, Aktiv-, Passiv-, Ehren-, und Freimitgliedern. Jungmitglieder sind Vereinsangehörige bis zum vollendeten 17. Altersjahr. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche sich um den Verein oder die Bienenzucht besondere Verdienste erworben haben.
 
Passivmitglieder sind an der Bienenhaltung interessierte Personen oder Körperschaften, die selbst keine Bienen halten. Sie unterstützen den Verein ideologisch und finanziell.
 
Mitglieder mit 50-jähriger Vereinszugehörigkeit in Sektionen von BienenSchweiz werden zu Freimitgliedern ernannt.
 
Nach 30 Mitgliedschaftsjahren in Sektionen von BienenSchweiz wird das Veteranenabzeichen abgegeben.
 
 
statuten-2024.pdf (vollständige Statuten als PDF-Datei, Fassung vom 23. Februar 2024)