Bienenwinterthur Bezirk Winterthur

Gibt es die Haftpflichtversicherung für Imker noch?

<< Zurück Montag den 28.05.2018

Mit der Umbenennung des VDRB in "BienenSchweiz" wurden die Statuten geändert. Dabei kam die Frage auf, wie die Haftpflichtversicherung für Imker künftig geregelt ist.

 
Foto: Pixabay


Zunächst soll hier ein Missverständnis ausgeräumt werden: Es handelt sich bei der Versicherung von BienenSchweiz nicht um eine Versicherung für Bienen, sondern um eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt den Imker gegen Schadenersatz-Forderungen für Schäden, die aus seiner imkerlichen Tätigkeit entstehen.

Diese Haftpflichtversicherung gibt es weiterhin. Es sind aber diverse Bedingungen zu beachten, die auch schon bisher galten.

Kein Vollschutz, sondern begrenzte Deckung

Wichtig zu wissen ist, dass die Haftpflichtversicherung, die der Verband BienenSchweiz für Imker abgeschlossen hat, NICHT als Vollversicherung gedacht, sondern als Ergänzung zu einer allfälligen privaten Haftpflichtversicherung anzusehen ist.

Das ergibt sich zum Einen aus der Haftungsgrenze dieser Versicherung von zwei Millionen Franken für Personen- und Sachschäden, die gegen Imkerinnen und Imker als Besitzer oder Halter von Bienen erhoben werden. In solchen Fällen sind - z.B. bei Personenschäden - zwei Millionen Schaden relativ schnell überschritten. Gute Haftpflichtversicherungen haben heute in der Regel eine Haftungsgrenze von fünf Millionen Franken.

Der zweite Anhaltspunkt dass Verband keine Vollversicherung anbietet, ergibt sich aus der Tatsache, dass diese Haftpflicht nur subsidiär eintritt. Das heisst, diese Versicherung haftet nur dann, wenn die Garantiesumme der privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreicht.
Aus diesem Grunde sollte jeder Imker eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abschliessen, um allfällige Risiken abzudecken. Das finanzielle Risiko bei Schadensfällen kann riesig sein und im Extremfall in den persönlichen Ruin führen. 

Sind Sie geschützt? - Mehrere Bedingungen müssen erfüllt sein

Achtung! Nicht jeder Imker, der als Mitglied eines Bienenzüchtervereins Mitglied bei "BienenSchweiz" ist, profitiert automatisch von der Haftpflichtversicherung! Die Versicherung ist vielmehr an das Abonnement der Schweizerischen Bienen-Zeitung geknüpft!
Nur als Abonnent der Bienenzeitung sind Imker mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gegen Haftpflichtforderungen versichert.

Grundlage für allfällige Haftpflichtforderungen ist z.B. der Artikel 56 des Obligationenrechts (D. Haftung für Tiere).
Imker sollten sich aber bewusst sein, dass sie nur unter ganz bestimmten Umständen für Bienenstiche gesetzlich haftbar sind. Das ist z.B. der Fall, wenn dem Imker ein Verschulden nachweisbar ist.
In der Realität wird dies bei sorgfältiger Arbeit nur selten gelingen. 

Bei Bienenhausbesuchen und ähnlichen Kontakten zwischen Laien und Bienen empfiehlt es sich, alle notwendigen Sorgfaltsregeln genau einzuhalten. Dazu gehört z.B.,
  • die Völker nur bei guten (Wetter-)Bedingungen zu öffnen,
  • die Besucher auf die geeignete Kleidung und korrektes Verhalten im Umfeld von Bienen aufmerksam zu machen,
  • die Besucher auf die Risiken von Bienenstichen aufmerksam zu machen (ich empfehle, bei bekannten Allergien dem Bienenhaus fern zu bleiben),
  • für angemessenen Schutz (z.B. Gästeschleier) besorgt zu sein,
  • auf einen Notfall vorbereitet zu sein (Material zur Stichbehandlung bereithalten, Notfallnummer im Handy speichern) 1)


Bei einem Konflikt oder Schadensfall sollten in keinem Fall Schuld- oder Haftpflicht-Anerkenntnisse unterschrieben oder zugesagt werden, bevor eine Rechtsberatung eingeholt oder ein Kontakt mit der Haftpflichtversicherung stattgefunden hat!

Weitere Auskünfte zur Haftpflichtversicherung können direkt bei der Geschäftsstelle von BienenSchweiz, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, Tel. 071 780 10 50 eingeholt werden. Ansprechperson ist Herr Martin Schwegler, martin.schwegler@bienenschweiz.ch

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1) Tipp: Da ich öfter Bienenhausbesuche von Rentabee-Paten empfange, habe ich diese Informationen in einem kurzen Merkblatt zusammengefasst, das ich immer bei der Vereinbarung eines Besuchstermines per E-Mail zusammen mit der Terminbestätigung verschicke [Anmerkung Andreas Brellochs].


Mehr dazu...
- Informationsseite zur Haftpflichtversicherung (BienenSchweiz)